1. Kinderhotel.Info
  2. Blog
  3. Tipps
  4. Blogartikel
Teilen

Mit selbstständigen Eltern in den Urlaub!? So klappt die Vorbereitung und die Zeit am Urlaubsort

Mit selbstständigen Eltern in den Urlaub!? So klappt die Vorbereitung und die Zeit am Urlaubsort - Kinderhotel.Info

Der wohl verdiente Urlaub sollte ganz streng auch nur für die Familie sein. Ist jedoch ein Elternteil oder gar beide selbstständig, funktioniert das in der Praxis meist nicht. Dann müssen Regeln und Vorgaben her, die die Arbeit im Urlaub minimieren. Das geht nur mit einigen, vorbereitenden Maßnahmen.

Selbstständige Eltern sind für Kinder sicherlich Fluch und Segen gleichermaßen. Zum einen haben sie die Chance, sich ihre Arbeitszeit so flexibel einzuteilen, dass sie – im günstigsten Fall – viel Zeit mit dem Nachwuchs verbringen können. Zum anderen jedoch gibt es für Selbstständige auch irgendwie niemals ein Ende des Arbeitstages. Zu dieser ohnehin bereits non-standardisierten Ausnahmesituation rückt dann noch der Familienurlaub, der für Selbstständige Vorarbeiten in ganz anderem Zusammenhang nötig macht. Die wichtigsten Tipps zur Urlaubsvorbereitung und zum weitestgehend entspannten Urlaubsvergnügen trotzt eigenem Unternehmen, verrät dieser Beitrag.

Diese Vorbereitungen helfen dabei, die Urlaubszeit zu entspannen

Damit sich auch selbstständige Eltern voll und ganz auf den Urlaub im Familienhotel einlassen können, ist es nötig, dass sie möglichst weit im Vorfeld ihre Abwesenheit planen.

Networking Wer bereits seit längerem ein intensives Netzwerk pflegt, der kann davon auch im Urlaub profitieren. Ggf. kann ein Netzwerk-Kollege Aufträge übernehmen. Das minimiert das Risiko, Aufträge zu verlieren. In größeren Unternehmen ist es in jedem Fall nötig, eine Urlaubsvertretung einzuarbeiten.

Das heißt, dass diese Punkte im Vorfeld zu erledigen sind:

  1. Freiheit und Flexibilität bezahlen Selbstständige in aller Regel mit einem festen Gehalt. Und dieser Faktor lässt viele auf den Urlaub verzichten, denn freie Tage sind für die meisten Selbstständigen auch verdienstfreie Tage (zumindest dann, wenn es sich um kleines Unternehmer oder eine Freelancer-Tätigkeit handelt). Um die verdienstfreie Zeit dennoch stemmen zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten: Reicht der zeitliche Vorlauf und ist das Auftragsvolumen vorhanden, ist es denkbar, einen Teil der Aufträge vorzuziehen, um so den Verdienstausfall zu kompensieren. Alternativ laufen bereits seit längerer Zeit Bemühungen, passives Einkommen zu erzeugen, was im Idealfall zur Urlaubszeit einen Teil des Verdienstausfalls deckelt.
  2. Wer in einem Netzwerk von Freelancern aktiv ist, findet vielleicht einen adäquaten Ersatz, der zwar auch bezahlt werden möchte, dafür aber einen anderen entscheidenden Vorteil bietet: Feste Kunden müssen sich nicht umorganisieren oder umorientieren. Das mindert die Gefahr, dass Aufträge nach dem Urlaub verlorengehen. Inwiefern eine Urlaubsvertretung nötig ist, kann nur der Selbstständige selber entscheiden. Ggf. reichen der Autoresponder sowie ab und an ein Blick in die Mails im Urlaub. Evtl. ist es aber auch sinnvoll, auf die Unterstützung eines virtuellen Assistenten zu setzen. Dieser muss jedoch im Vorfeld bereits gut eingearbeitet worden sein.
  3. Zudem sollte der Urlaub so weit im Vorfeld bekannt sein, dass die Urlaubszeit frei von Kick-off-Termin und frei von Deadlines ist. Fallen unaufschiebbare Termine, wie etwa die Lohn- und Gehaltsabrechnung, in den Urlaubszeitraum, kann eine gute Vorbereitung mithilfe entsprechender IT-Unterstützung auch diese große Aufgabe in ihren Ausmaßen deutlich reduzieren.

Urlaubszeit = Erholungszeit – Arbeitszeit

Kein Angestellter kann nachvollziehen, dass sich die Urlaubszeit eines Selbstständigen immer auch um etwas Arbeitszeit reduziert. Damit der Urlaub jedoch für die Familie auch wirklich zur Erholung werden kann, gilt es, bestimmte Spielregeln einzuhalten, damit aus dem Familienurlaub kein Familienärger wird.

Smartphone Natürlich verzichtet auch im Urlaub niemand auf sein Smartphone, schließlich dient es nicht nur zum Telefonieren und Schreiben, sondern auch zum Fotografieren. Der E-Mail-Account sollte allerdings "offline" sein, sonst ist die Verlockung groß, kurz mal schnell in die Mails zu sehen, was außerhalb der Mail-Zeiten nicht erlaubt ist.
  1. Gibt es eine Person, die die Urlaubsvertretung übernimmt, müssen klare Absprachen getroffen werden. Das heißt: Es gibt reguläre Telefonzeiten (wenn nötig), beispielsweise eine halbe Stunde nach dem Frühstück während Partner und Kinder die Sachen für den Familienausflug zusammensuchen. Außer dieser Zeit gibt es keinen Kontakt zur Arbeitswelt – außer es gibt einen Notfall, der auch wirklich als solcher deklariert werden kann.
  2. Ähnlich streng und minimal darf die E-Mail-Zeit in den Urlaub eingeplant werden. Das heißt: E-Mails zu lesen oder zu beantworten, ist zu bestimmten Zeiten erlaubt, beispielsweise 30 Minuten bevor alle gemeinsam zum Essen gehen. Diese Regelung impliziert auch, dass der E-Mail-Eingang auf dem Smartphone nicht gecheckt wird, schließlich ist Schummeln nicht erlaubt!
  3. Gibt es eine Kinderbetreuung im Hotel, ist das noch lange nicht der Freibrief zum Arbeiten im Urlaub. Auch in diesen Zeiten, in denen der Nachwuchs gar nichts von der Arbeit der Eltern mitbekommen würde, gilt: Urlaubszeit bleibt Erholungszeit – und zwar so lange und so intensiv wie möglich. Wie diese Erholungszeit aussieht, darf hingegen jeder selbst entscheiden. Während die einen bei der Wellness-Anwendung Entspannung finden, genießen andere die freie Zeit, um sich fortzubilden, schließlich gibt es so viel betriebswirtschaftliches Know-how, das während dem stressigen Berufsalltag gar nicht konsumiert werden kann. Fachliteratur ist also auch im Urlaub erlaubt.

Diesen Kinderhotel.Info Beitrag empfehlen:

Interessante Kinderhotels

Premium

Hier werden Premium Kinderhotels angezeigt.

mehr zu Premium